Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten D.Dest (#79) und H.team (#31) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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