Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1445 (#1) folgende Anklageschrift:
Gefährliche Fahrweise: Viel zu früher/harter Bremspunkt. Sehr frühes/hartes Bremsen (mit Runterschalten), vermutlich Fehleinschätzung.
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: erratic_driving)
SG30 [Härtegrad Streng]
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]203[/incident]