Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: V.Borg (#51).
Schlangenlinien / gefährliches Weaving auf der Geraden (6 Richtungswechsel, Hintermann).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: weaving)
Verwarnung
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
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