Offizielle Steward Beurteilung:
Anklageschrift der Rennleitung
Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten E.Vett (#31) folgende Anklageschrift:
1. Tatbestand: Völlig irrer Auffahrunfall mit +52.4 km/h Überschuss!
2. Wuerdigung: Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
3. Strafe: SG30 [Härtegrad Streng]
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
Anklageschrift der Rennleitung
Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten E.Vett (#31) folgende Anklageschrift:
1. Tatbestand: Völlig irrer Auffahrunfall mit +52.4 km/h Überschuss!
2. Wuerdigung: Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
3. Strafe: SG30 [Härtegrad Streng]
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.