Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1505 (#961) folgende Anklageschrift:
Car 1 stand, war extrem langsam oder neben der Strecke (Unsafe Rejoin).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsafe_rejoin)
Drive-Through
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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