Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.Nut (#98) und C.2015 folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
[incident]2279[/incident]