Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1361 (#77) folgende Anklageschrift:
Völlig irrer Auffahrunfall mit +104.7 km/h Überschuss!
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
SG10 [Härtegrad Normal]
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]747[/incident]