Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: A.Dote (#82).
Zu dichtes Auffahren / Drängeln in der Bremszone.
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: tailgating)
Verwarnung
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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