Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten T.Cenc (#25) und G.Palh (#30) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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