Die Stewards der German Racers erheben Anklage gegen A.Ghos (#67) und J.Júni (#7):
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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