Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten I.Satt (#82) folgende Anklageschrift:
Extremer Auffahrunfall mit 36.8 km/h Geschwindigkeitsüberschuss!
Mildernde Umstaende wurden geprueft und nicht gefunden. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
SG10 [Härtegrad Normal]
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
[incident]584[/incident]