Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten p.dolg (#563) und D.Filz (#667) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Mildernde Umstaende wurden geprueft und nicht gefunden. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung zu vollstrecken. Der Angeklagte moege kuenftig sauberer fahren.
[incident]1847[/incident]