Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: l.Viez (#37).
Behindern / ungewöhnlich langsam auf der Ideallinie (103 km/h, Referenz 173 km/h, Car 1).
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: impeding)
5 Sekunden Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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