Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten M.Fern (#23) und G.Trem (#29) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
[incident]616[/incident]