Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten N.Palm (#27) und C.Chri (#563) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
[incident]1384[/incident]