Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten C.1266 (#1) folgende Anklageschrift:
Sehr schwerer Auffahrunfall mit 31.1 km/h Geschwindigkeitsüberschuss.
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: rear_end_heavy)
20 Sekunden Stop & Go
Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung zu vollstrecken. Der Angeklagte moege kuenftig sauberer fahren.
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