Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten P.Face (#29) und R.Ayan (#1) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Hiermit geschlossen. Akte zu den Akten.
[incident]342[/incident]