Die Stewards der German Racers erheben Anklage gegen A.Hynn (#29) und V.Beye (#98):
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung zu vollstrecken. Der Angeklagte moege kuenftig sauberer fahren.
[incident]177[/incident]