Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten H.Coim (#297) und J.Júni (#7) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung zu vollstrecken. Der Angeklagte moege kuenftig sauberer fahren.
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