Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten G.Denn (#888) folgende Anklageschrift:
Völlig irrer Auffahrunfall mit +142.9 km/h Überschuss!
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: rear_end_extreme)
15s Penalty [Härtegrad Schwach]
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]907[/incident]