Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten N.Tans (#65) folgende Anklageschrift:
Übermäßiger Lenkausschlag / extreme Lenkbewegung (Vordermann).
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: excessive_steering)
Verwarnung
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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