Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten I.Genn (#7) und C.1115 (#319) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
[incident]1471[/incident]