Es klagt die Rennleitung. Auf der Anklagebank: T.666 (#15).
Vordermann hat die Kontrolle verloren (Spin/Slide). Unvermeidbarer Kontakt für den Hintermann.
Die Beweislage ist erdrueckend; die Telemetrie laesst keinen vernuenftigen Zweifel. (Vorfalltyp: loss_of_control)
Verwarnung
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
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