Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten A.Koch (#89) folgende Anklageschrift:
Gefährliches Verkehrshindernis / Unsafe Rejoin: Vordermann war völlig unvorhersehbar langsam (0.2 km/h bei Renntempo 123 km/h). Auffahrunfall für Hintermann unvermeidbar.
Nach eingehender Sichtung der Telemetrie-Beweise sieht das Gericht den Tatbestand als erwiesen an. (Vorfalltyp: dangerous_driving)
15s Penalty [Härtegrad Schwach]
Gegen dieses Urteil ist Einspruch im Forum zulaessig - jedoch nur mit Telemetrie-Beweis.
[incident]673[/incident]