Im Namen der Rennleitung ergeht gegen den Angeklagten a.vers (#92) und b.lin (#69) folgende Anklageschrift:
Sichtverdeckung (Pulk-Fahrt). Der Vordermann war extrem langsam/stehend. Vermutlich unvermeidbarer Folgeunfall (Racing Incident).
Das Gericht folgt der Beweisaufnahme: die Datenlage spricht eine klare Sprache. (Vorfalltyp: unsighted_crash)
Keine Strafe
Die Rennleitung wuenscht dem Verurteilten dennoch allzeit gute Fahrt.
[incident]463[/incident]